Mediation ist die Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit eines Dritten (Mediator), der die Verhandlungen nach einem strukturierten Ablauf leitet. Die Mediation dient der gütlichen Einigung und fragt nicht nach der „Schuld“, sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit ist damit unbedingte Voraussetzung einer Mediation.

Die Mediation bietet sich als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. beidseitige Kindererziehung trotz Trennung, Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse und der damit verbunudenen Kosten ...).

 

Hauptanwendungsbereiche für Mediation

  • Erbstreitigkeiten
  • Familienstreitigkeiten
  • Trennung, Scheidung
  • Nachbarschaftskonflikte

Mediation